Dies gilt für Beihilfen zugunsten der grundlegenden Breitbandversorgung in Gebieten, in denen keine Breitbandinfrastruktur v
orhanden ist und in naher Zukunft voraussichtlich auch nicht aufgebaut wird („weiße
Flecken“), und für kleine Einzelbeihilfen für hochleistungsfähige Zugangsnetze der nächsten Generation („NGA-Netze“) in Gebieten, in denen keine NGA-Infrastruktur v
orhanden ist und in naher Zukunft ...[+++] voraussichtlich auch nicht aufgebaut wird.