Im Falle von Maßnahmen, die von betrauten Stellen, bei denen es sich
um Mitgliedstaaten oder deren Einrichtungen handelt, von der Europäischen Invest
itionsbank oder von internationalen Organisationen oder deren Einrichtungen d
urchgeführt werden, sind natürliche oder juristische Personen, die in den Vereinbarungen, die mit der kofinanzierenden oder für die Durchführung zuständigen Stelle geschlossen werden, aufgeführt sind, ebenfall
...[+++]s teilnahme-berechtigt.