Einige Mitgliedstaaten wenden ein einziges Genehmigungsverfahren auf alle Projektarten an,
andere nutzen zwei oder mehr (in einigen Fällen sehr viel mehr). Wiederum
andere greifen auf ein zweistufiges System zurück, was be
deutet, dass einige Teile eines Projekts auf der Grundlage einer Gruppe von Rechtsvorschriften (z. B. für die Flächennutzungsplanung) genehmigt werden, über
andere Teile hingegen anhand
anderer Rechtsvorschriften (z. B. zur Erteilung
...[+++]einer Umweltgenehmigung) entschieden wird.