Wenn ein Importeur dagegen ein Prod
ukt nicht umbenennt oder verändert, gelten für ihn weniger strenge Auflagen. Er muss in diesem Fall, kurz gesagt, nur überprüfen, ob das Konformitätsbewertungsverfa
hren vom Hersteller durchgeführt wurde. Diese formale Überprüfung bietet jedoch keine Gewähr dafür, dass das Bewertungsverfahren als solches, das außerhalb der Gemeinschaft durchgeführt wurde, in Übereinstimmung mit den strengen derzeitigen Rechtsvorschriften und Verfahren der Gemeinschaft und der
...[+++]Mitgliedstaaten erfolgt ist.