Behälter, die bei der Arbeit f
ür chemische Stoffe oder Gemische verwendet werden, die nach den Kriterien für eine der Klassen für physikalische und ges
undheitliche Gefahr gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft werden, und Behälter, die für die Lagerung dieser gefährlichen Stoffe oder
Gemische verwendet werden, sowie die sichtbar verlegten Rohrleitungen, die solche gefährlichen Stoffe oder
Gemische enthalten, müssen mit relevanten Gefahrenpiktogra
...[+++]mmen nach der genannten Verordnung gekennzeichnet sein.