Zu den in Absatz 1 genannten Personen zählen insbesondere Verwertungsgesellschaften, d
eren einziger Zweck oder Hauptzweck darin besteht, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wahrzunehmen oder zu verwalten, und Gruppierungen, die einen An
trag auf Eintragung einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe gestellt haben, oder Gruppierungen, die
den Schutz und die Förderung einer geschützten Urs
...[+++]prungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe zum Ziel haben, sowie Pflanzenzüchter.