Zu diesem Zweck sollten die öffentlichen Auftraggeber, die v
on Anfang an Partei einer bestimmten Rahmenvereinbarung sind, eindeutig angegeben werden,
entweder namentlich oder durch andere Mittel, wie beispielsweise eine Bezugnahme auf eine bestimmte Kategorie von öffentlichen Auftraggeb
ern innerhalb eines klar abgegrenzten geografischen Gebiets, so dass die betreffenden öffentlichen Auftraggeber ohne Weiteres und eindeutig identifi
...[+++]ziert werden können.