Innerhalb dieses Rahmens kann unterschieden werden zwischen kollektiv abgegebenen, förmlichen Ratschlägen,
die von Ausschüssen oder Beratergruppen formuliert werden, die ihr Mandat von politischen Entscheidungsträgern erhalten und von diesen eingesetzt werden, und erwünschten oder unerwünschten Stellungnahmen oder Ergebnissen, etwa wissenschaftlichen Informationen, die von Einzelpersonen oder Organ
isationen außerhalb eines förmlichen Verfahrens vorgelegt werden. Derartige Stellungnahmen können jedoch nichtsdestowe
...[+++]niger für die Schlussfolgerungen von Beratungs-gruppen hilfreich sein.