1° Inhaber eines Diploms sein, das den
Zugang zur Stufe 1 oder zur Stufe A eröffnet, oder eine Prüfung im Wettbewerbsverfahren für den Aufstieg in die Stufe 1 oder in die Stufe A oder in eine gleichwertige Stufe bestanden haben, oder Inhaber eines Zeugnisses von ausserhalb des Diploms, das den
Zugang zur Stufe 1 oder zur Stufe A eröffnet, erworbenen Kompetenzen sein, wobei dieses Zeugnis von der Schule für öffentliche Verwaltung oder von einem anderen, durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 oder durch den Er
...[+++]lass der Regierung der Französischen Gemeinschaft vom 22. Juli 1996 zur Festlegung des Statuts der Bediensteten der Dienststellen der Französischen Gemeinschaft bezeichneten Organ ausgestellt oder anerkannt wird;