der in Anhang I aufgeführten, vom
Sanktionsausschuss oder vom VN–Sicherheitsra
t bezeichneten Personen oder Einrichtungen, die nach Feststellung des Sanktionsausschusses
oder des VN–Sicherheitsrats an den Nuklearprogrammen, anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen und Programmen für ballistische Flugkörper der DVRK beteiligt sind
oder diesen, unter anderem mit unerlaubten Mitteln, Unterstü
...[+++]tzung gewähren,