(3) Kroatien ist daher verpflichtet, einzelstaatliche Visa
für die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet für Staatsangehörige von Drittländern mit einem einheitlichen Visum
oder einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt
oder einer Aufenthaltserlaubnis eines Mitgliedstaat
s, der den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang umsetzt (nachstehend „Schengen-Mitgliedstaat“),
oder ähnlichen, von [Bulgarien] , [Rumänien] 1 – Mitgliedstaaten
...[+++], die diesen Besitzstand noch nicht in vollem Umfang umgesetzt haben – und Zypern ausgestellten Dokumenten auszustellen.