Im Falle von Maßnahmen, die von betrauten Stellen, bei denen es sich
um Mitgliedstaaten oder deren Einrichtungen handelt, von der Europäischen Investitionsbank oder von internationalen Organisationen oder
deren Einrich
tungen durchgeführt werden, sind natürliche oder juristische Personen, die in den Vereinbarungen, die mit der kofinanzierenden oder für die Durchführung zuständigen Stelle geschlossen werden, aufgeführt sind, ebenfalls teilnahme-berechtig
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