Die Kommission vertritt die Auffassung, dass das Amt gemeinsam mit den anderen Dienststellen der Kommission und den einzelstaatlichen Behörden im Beratenden Betrugsbekämpfungsausschuss bzw. in den versch
iedenen Ausschüssen oder Arbeitsgruppen, in denen der Beratende Ausschuss den Vorsitz [66] führt, die in den Regelungen vorgesehenen Mechanismen regelmäßig bewerten sollte, damit die Kommission besser beurteilen kann, ob Anpassungen [67] dahingehend erforder
lich sind, dass der Arbeitsaufwand für die Mitgliedstaaten besser auf den tatsä
...[+++]chlichen Informationsbedarf der Kommission, der Organe und der anderen Mitgliedstaaten abgestimmt wird.