In der Erwägung, dass keine der Betriebsgesellschaften des Standorts heute noch existiert, dass es außerdem angesichts des historischen Charakters und der Mischung der am Standort vorhandenen Verschmutzungen unmög
lich ist, der einen oder anderen der Gesellschaften, die am Standort aufeinanderfolgten, eine bestimmte Verschmutzung ode
r einen bedeutenden Teil der Verschmutzung zuzuschreiben; dass der Verursacher oder der mutmaßliche Verursacher der Verschmuztung nicht mehr existiert, nicht mehr
...[+++]zahlungsfähig ist oder nicht ausfindig gemacht werden kann;