Dieses hat die Klage als unzulässig abgewiese
n, weil die Kläger keine Umstände geltend gemacht haben, die sie in Bezug auf die angefochtene Handlung individualisiert hätten. Aus der Urteilsbegründung
geht hervor, dass, obwohl das System der internen Untersuchungen als solches auch auf die Mitglieder des Europäischen Parlaments Anwendung findet, nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass eine Handlung des Amtes im Rahmen einer Untersuchung die jedem Mitglied des Pa
rlaments zustehende ...[+++]Immunität beeinträchtigt.