- er ist Inhaber des Abschlusszeugnisses des landwirtschaftl
ichen Universitäts- oder Hochschulwesens des kurzen oder langen Studienganges, des Lehrbefähigungszeugnisses für die Unterstufe des Sekundarunterrichts, Abteilung Landwirtschaft und/
oder Gartenbau
oder des Diploms eines Masters als Bioingenieur
oder eines Agraringenieurs,
oder ...[+++] eines Ingenieurs für Chemie und Agrarindustrien,
oder eines Ingenieurs für Chemie und Bio-Industrien
oder eines Doktors der Veterinärmedizin
oder Inhaber eines Diploms
oder Abschluss
zeugnisses, das den vorerwähnten gleichgestellt werden kann;