« durch den Wunsch, eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen für ' N
utzfahrzeuge ', die speziell für den kollektiven Transport von Arbeitnehmern in einem bestimmten Rahmen benutzt werden und die aus
bestimmten Gründen nicht systematisch zum Unternehmen zurückgebracht werden, sowie für Nutzfahrzeuge, die so ausgestattet sind, dass ihre ' nicht
streng berufliche ' Nutzung nur sehr begrenzt möglich ist » (Parl. Dok., Kammer, 2004-2005
...[+++], DOC 51-1437/014, S. 12).