(1) Syrische Banken, einschließlich der Zentralbank Syriens, Niederlassungen und Tochterunternehmen sowie Finanzunternehmen, die nicht in Syrien ansässig sind, aber von in Syrien ansässigen Personen oder Organisationen kontrolliert werden
, ist es untersagt, neue Niederlassungen, Tochterunternehmen oder Vertretungen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu eröffnen und mit der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Banken
neue Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, Beteiligungen an diesen Banken zu erwerben oder
neue Korrespondenzbankbeziehungen zu diesen Banken herzust
...[+++]ellen.