Sollen die in der Geschäftsordnung vorzunehmenden
Änderungen nur auf einer vorher festgelegten vorübergehenden Basis erfolgen oder soll ein ständiger Rahmen (der jedoch zum Ablauf einer ganzen
oder sogar einer halben Wahlperiode periodisch überprüft wird) vorgesehen werden, der es ermöglicht, jeder weiteren Entwicklung der Situation (neue Erweiterungen
oder Änderung der Sprachenregelung in
...[+++]den derzeitigen Mitgliedstaaten) gerecht zu werden?