I
n der Erwägung, dass die Wallonische Regierung in ihrem Erlass vom 26. April 2006 vorgeschlagen hat, die E
intragung von 90 ha neuer Gebiete, die in diesem Erlass der Verstädterung bestimmt sind, einerseits dadurch auszugleichen, dass 67,47 ha bestehender, zur Verstädterung bestimmter Gebiete, die sich teilweise innerhalb und teilweise (3) ausserhalb des Umkreises des Freizeitzentrums befinden, nun nicht mehr verstädtert werden, und anderseits durch die Umsetzung zweier alternativer Ausgleichsmassnahmen in Verbindung mit der Mobilität
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