21. erinnert an seine Empfehlung an den Rat vom 24. September 2003 zur Lage im Irak sowie an seine Entschließung vom 6. Juli 2005 zu "der Europäischen Union und dem Irak – Rahmenkonzept für ein zunehmendes Engagement" , in der gefordert wird, dass die EG-Mittel für den Wiederaufbau im Irak von den
Vereinten Nationen verwaltet werden; kritisiert die Tatsache, dass die Kommission akzeptiert hat, dass ein erheblicher Teil des Gemeinschaftsbeitrags von der Weltbank verwaltet wird; stellt fest, dass die Weltbank nur in sehr geringem Umfang auf die in den Haushaltsplänen 2004 und 2005 bereitgestellten Mittel zurückgegr
...[+++]iffen hat, und vertritt daher die Ansicht, dass von der Bank 2006 keine weiteren Mittel mehr beansprucht werden; erinnert die Kommission daran, dass sich die Weltbank bei der Durchführung ihrer Programme auf die irakischen Behörden verlässt; verweist in diesem Zusammenhang auf die unzulängliche Verwaltungsstruktur und wiederholte Fälle von Korruption im Irak; fordert daher, dass keine weitere Finanzhilfe über die Weltbank geleistet wird und dass andere europäische Finanzmittler für die Auszahlung dieser Mittel in Betracht gezogen werden; fordert die Kommission auf, im Laufe des Jahres 2006 eine unabhängige Prüfung der Verwendung der EU-Mittel durch die Vereinten Nationen und die Weltbank durchzuführen;