Die Unionsvorschriften zum kleinen Grenzverkehr, die in der seit 2007 geltenden
Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember
2006 zur Festlegung von Vorschriften über den kleinen Grenzverkehr an den Landaußengrenzen der Mitgliedstaaten sowie zur Änderung der Bestimmungen des Übereinkommens von Schengen festgelegt sind, haben verhindert, dass durch die Grenzen Hemmnisse für den Handel, den sozialen und kulturellen Austausch oder die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarländern entstehen, gewährleisten aber zugleich die Sicherheit des gesamten Schenge
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