Mit der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember
2006 (4) wurde der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) eingerichtet, damit die Gemeinschaft in die Lage versetzt würde, Solidarität gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu zeigen, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Global
isierung arbeitslos geworden sind, und diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Unterstützun
...[+++]g zu gewähren.