Nach Darlegung des Ministerrats ist der erste Teil des zweiten Klagegrunds in
der Rechtssache Nr. 1786, in dem die klagenden Parteien bemängeln, dass es sich bei den Behörden, die über die Sache befinden, in gewissen Fällen um die gleichen Behörden handelt wie diejenigen, die die Taten gemäss Artikel 26 anhä
ngig machen können, nicht ausreichend deutlich, da darin nicht dargelegt werden soll, in welcher Hinsicht der in diesem Klagegrund angefochtene Artikel 18 einen ungerechtfertigten Behandlungsunterschied zwischen zwei Kategorien von
...[+++] Personen einführen würde.