Es sind nur die in Anhang I der Vero
rdnung (EU) Nr. 167/2013 erwähnten Genehmigungsgegenstände anzugeben, für die in Einklang mit der Richtlinie 97/68/EG oder der in Artikel 49 der Verordnun
g (EU) Nr. 167/2013 genannten UNECE-Reglungen Genehmigungen erteilt
worden sind (UNECE-Genehmigungen), oder deren Genehmigungen auf vollständigen Prüfberichten beruhen, die auf der Grundlage der OECD-Normenkodizes alternativ zu den gemäß der Ver
...[+++]ordnung (EU) Nr. 167/2013 oder den gemäß der genannten Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten erstellten Prüfberichten ausgestellt wurden.