16. stellt fest, dass das Kooperationsabkommen zwischen der Stif
tung und Cedefop im November 2009 für den Zeitrau
m 2010 bis 2013 verlängert wurde; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung und Cedefop im Rahmen dieser Zusammenarbeit alljährlich einen Entwurf eines gemeinsamen Arbeitsprogramms vorlegen, das den Arbeitsprogrammen beider Agenturen beigefügt wird; begrüßt die Absicht der Stiftung, in zukünftigen jährlichen
Tätigkeitsberichten ausführlicher über die Durchführu ...[+++]ng dieses gemeinsamen Arbeitsprogramms zu berichten;