Im zweiten Fall, einem seltenen Fall beschleunigter Zusammenarbeit zwischen den Regierungen auf europäischer Ebene, wurde ein Abkommen mit den USA unterzeichnet, bekannt als das PNR-Abkommen (Übermittlung von Fluggastdatensätzen), das zahlreiche Schlupflöcher enthält. Dabei blieb man nicht nur einen ausreiche
nden Beweis für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen schuldig, sondern es wurde auch versäumt, von der amerikanischen Seite eine elementare Garantie verbindlicher Verpflichtungen einzuholen, mit denen die sichere und legale Verwendung unserer
Daten gewährleistet ...[+++]wird.