In der Erwägung, dass der vorliegende Ministerielle Erlass darauf abzielt, die Frist für die vorübergehende Zulassung der Diensteanbieter zu verlängern, um es einer größtmöglichen Anzahl Diensteanbieter zu ermöglichen, die Auflagen zu erfüllen, die für die Erlangung der n
euen Zertifizierung notwendig sind, unter der strengen Voraussetzung, dass Letztere sich vor dem 31. De
zember 2017 konkret verpflichtet haben, sich in das Zertifizierungsverfahren einzuschalten, und diese Verpflichtung durch die Einreichung einer
...[+++] Bewerbungsakte bestätigt haben;