(13) Die Erfahrung hat gezeigt, d
ass sich in zivilen Notfällen die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2011/92/EU nachteilig auswirken kann, weshalb den Mitgliedstaate
n in Ausnahmefällen gestattet werden sollte, die genannte Richtlinie nicht auf Projekte anzuwenden, deren alleiniger Zweck in der Reaktion auf zivile Notfälle besteht, wobei der Kommission und der betroffenen Öffentlichkeit rechtzeitig geeignete Informationen bereitgestellt werden müssen, durch die die Entscheidung begründet wird, und vorausgesetzt, dass alle ande
...[+++]ren durchführbaren Alternativen geprüft wurden.