(13) Die Erfahrung hat gezeigt, d
ass sich in zivilen Notfällen die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2011/92/EU nachteilig auswirken kann, weshalb den Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen gestattet werden sollte, die genannte Richtlinie nicht auf Projekte anzuwenden, deren alleiniger Zweck in der Reaktion auf zivile Notfälle besteht, wobei der Kommission und der betroffenen Öffentlichkeit rechtzeitig geei
gnete Informationen bereitgestellt werden müssen, durch die die Entscheidung begründet wird, und vorausgesetzt, dass alle ande
...[+++]ren durchführbaren Alternativen geprüft wurden.