Regelung" für jene Marktteilnehmer und Verbraucher, die grenzübergreifend tätig werden wollen, wobei die anderen 25 "Pakete" nati
onaler Vorschriften unberührt bleiben. Die Vorteile einer solchen "2
6. Regelung" müssen noch bewiesen werden und eine Einigung auf fakultative europäische Standards, die lediglich für bestimmte Produkte konzipiert sind, s
cheint schwierig zu sein. Die Kommission nimmt die laufende Debatte jedoch zur Kenntn
...[+++]is und wird dem Ersuchen, die „26. Regelung“ weiter zu analysieren, nachgehen, indem sie eine Durchführbarkeitsstudie z.B. in Bereichen wie der einfachen Versicherung (auf Lebenszeit/ zeitweilig) und den Sparprodukten lancieren wird.