stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Rückgang der im Verhandlungsverfahren oder freihändig vergebenen Vert
räge gegenüber 1998 noch nicht befriedigend ist, stellt fest, dass es seine Position erst im Rahmen seiner oben genannten Entschließung vom 6. Juli 2000 bezogen hat; nimmt die Äußerungen des Generalsekretärs zur Kenntnis, wonach es eine Halbierung bei der Anzahl der im Jahr 2000 freihändig vergebenen Verträge gegenüber 1998 gegeben habe; erwartet in Kenntnis der Bemerkungen des Ausschusses Unabhängiger Sachverständiger , dass das Ausschreibungsverfahren im Wege des Wettbewerbs, sow
...[+++]eit möglich, als übliches Verfahren eingeführt wird und beschränkte Ausschreibungen sowie freihändige Auftragsvergabe/Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren nur unter den in der Haushaltsordnung festgelegten Bedingungen anzuwenden sind;