Ferner vertritt er die Auffassung, dass eine Beschränkung des Anwendungsbereichs allein auf diejenigen Kleinstunternehmen, die Menschen beschäftigen, die gerade arbeitslos geworden sind usw., für die Finanzintermediären eine Belastung darstellen würde, was die Finanzkontro
lle betrifft, und – noch wichtiger – ihre potentielle Kundschaft beschränken könnte, wozu noch das Risiko käme, dass lokale Kleinstkreditanbieter nicht bereit sind, eine Partnerschaft mit der EIB oder anderen Finanzinstituten einzugehen, so dass di
e Initiative nur in geringem Umfang in Anspruch ...[+++]genommen würde.