(38) Um eine wirksame Marktaufsicht zu ermögl
ichen und ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes zu gewährleisten, ist es wichtig, dass vereinfachte Verfahren zur Erkläru
ng einer bestimmten Leistungsstufe oder einer bestimmten Leistungsklasse ohne Prüfungen bzw. weitere Prüfungen nicht für Importeure gelten, die ein Produkt unter ihrem
eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in den Verkehr bringen oder ein bereits in den Verkehr gebr
...[+++]achtes Bauprodukt so verändern, dass dadurch die Übereinstimmung mit der erklärten Leistung beeinträchtigt werden kann .