17. bedauert den Mangel an Fortschritten im Zusammenhang mit einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik im Energiebereich und beklagt ferner den bilateralen Charakter der von bestimmten EU-Mitgliedstaaten verfolgten Maßnahmen, durch die die Verhandlungsmacht der Europäischen Union insgesamt und ihre Anstrengungen im Hinblick auf eine gemeinsame Außenpolitik im Energiebereich erheblich geschwächt werden; bekräftigt erneut seine Ansicht, dass diese Politik auf Solidarität basieren und durch einen wirksamen und gut vernetzten Binnenmarkt unterstützt werden muss, der mit allen erforderlichen Instrumenten ausgestattet ist, um monopolistischem und po
litisch motiviertem nichtkommerziellen Verhalten entgegenzuwirken ...[+++], das eine Bedrohung für die Energiesicherheit der Gemeinschaft darstellen könnte; begrüßt und unterstützt daher nachdrücklich die Drittstaatenklausel, die im dritten Energiepaket enthalten ist;