Weil das Recycling von Sch
iffen aus der EU in Nicht-OECD-Ländern laut den Bestimmungen der neuen Verordnung über das Recycling von Schiffen nur dann gestattet ist, wenn es wahrhaft sicher und umweltverträglich ist, und weil sich d
ie Durchsetzung des Verbots der Ausfuhr von gefährlichen Abfällen aus OECD-Ländern in Nicht-OECD-Länder gemäß dem Basler Übereinkommen als schwierig erwiesen hat, besteht kein Grund dafür, die Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Ratifizierung des Hongkong-Übereinkommens als globale Maßnahme abzulehnen, mit d
...[+++]er das Recycling von Schiffen, die nicht aus der EU stammen, sicherer und umweltverträglicher gestaltet werden kann.