Fehlen die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis, dass es sich bei einem Gegenstand um ein gebrauchtes Elektro- oder
Elektronikgerät und nicht um ein Elektro- oder Elektronik-Altgerät handelt, und fehlt ein angemessener Schutz vor Beschädigung bei der Beförderung und beim Be- und Entladen
insbesondere durch ausreichende Verpackung und eine geeignete Stapelung der Ladung ù wofür der Besitzer, der die Beförderung veranlasst, zu sorgen hat ù, so gilt ein Gegenstand als Elektro- oder Elektronik-Altgerät und gilt, dass die Ladung eine ill
...[+++]egale Verbringung umfasst.