' Das in Artikel L1523-24 genannte Mandat als Mitglied
des Kollegiums kann nicht einem Mitglied der Gemeinde- oder Provinzkollegien oder des ständigen Büros des Sozialhilferats der Gemeinden, Provinzen und öffentlichen Sozialhilfezentren, die innerhalb ei
ner Interkommunalen assoziiert sind, noch einem Mitglied eines Netzes, dem eine juristische Person oder eine Körperschaft angehört, in der ein Mitglied der assoziierten Gemeinde- oder Provinzkollegien, oder des ständigen Büros des Sozialhilferats, ein Vermögensint
eresse hat ...[+++], erteilt werden.