3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Bewertung der Auswirkungen künftiger und bereits bestehender Vorschriften über KMU und über Wettbewerbsfähigkeit allgemein gründlicher vorzugehen; ist der Überzeugung, dass die Beurteilung der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit ein wesentlicher Bestandteil des Folgenabschätzungsverfahrens sein sollte; vertritt die Auffassung, dass der Entwurf der überarbeiteten Leitlinien Hinweise darauf enthalten sollte, wie Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit in der abschließenden Analyse zu bewerten und zu gewichten sind; unterstützt die allgemeine Regel,
dass Vorschläge mit negativen Auswirkungen auf di ...[+++]e Wettbewerbsfähigkeit abgelehnt werden sollten, sofern keine Nachweise für einen erheblichen, nicht quantifizierbaren Nutzen erbracht werden;