Die Verstädterungsgenehmigung, in der H
andlungen, Arbeiten oder Auflagen zugelassen werden, die für die Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindewegs erf
orderlich sind, und nicht als solche als Bedingung oder Auflage aufgeführt werden, verfällt fü
nf Jahre nach ihrer Einsendung, wenn der Inhaber die vorgeschriebenen Handlungen, Arbeiten oder Auflagen, die für die Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindeweges erf
...[+++]orderlich sind, nicht ausgeführt oder die geforderten finanziellen Garantien nicht aufgebracht hat.