Sieht die Satzung einer SCE vor, dass
auch investierende (nicht nutzende) Mitglieder aufgenommen werden können oder dass die Stimmen nach der Kapitalbeteiligung an in der Finanz- oder Versicherungsbranche tätigen SCE zugeteilt werden, so muss sie auch besondere Beschlussfähigkeitsvorsch
riften in Bezug auf Mitglieder, die keine investierenden (nicht nutzenden) Mitglieder sind, oder Mitglieder, denen Stimmrechte nicht nach ihrer Kapi
...[+++]talbeteiligung an in der Finanz- oder Versicherungsbranche tätigen SCE zugeteilt sind, enthalten.