16. spricht sich gegen den Ansatz aus, wonach durch den Abbau b
estehender „Lasten“ neue regulatorische „Lasten“ geschaffen werden; ist der Ansicht, dass eine bestehende Vorschrift aufgehoben werd
en sollte, wenn sie unnötige Lasten verursacht oder überholt ist; vertritt die Auffassung, dass eine Vorschrift, die einem sinnvollen Zweck dient, bei dem der Nutzen
die Last überwiegt, nicht allein deswegen aufgehoben werden sollte, weil
...[+++] an anderer Stelle eine neue Maßnahme erlassen wurde;