Artikel 4 (Verbot von Stoffen): Für die verbotenen Stoffe werden Höchstkonzentrationen festgesetzt (Aufnahme einer Entscheidung der Kommission in die Richtlinie), und die Erlaubnis
zur Verwendung von nicht konformen Ersatzteilen wird auf Geräte ausgedehnt, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens unter eine Ausnahmeregelung fielen, um die vorzeitige Außerbetriebnahme von Geräte
n zu vermeiden. Ein neuer Anhang mit besonderen Ausnahmen für neue Gerätekategorien (medizinische Geräte sowie Kontroll- und Überwachungsinstrumente) wird hinzug
...[+++]efügt für Fälle, in denen eine Substitution derzeit nicht durchführbar ist. Außerdem wird ein Mechanismus für die Einführung neuer Verbote von Stoffen entsprechend dem REACH-Verfahren eingefügt, um die Kohärenz mit den Tätigkeiten im Rahmen des Chemikalienrechts und maximale Synergieeffekte zu gewährleisten.