Wenn die
Zahlungsverzögerung nicht auf den Empfänger der Einkünfte zurückzuführen ist, ist es
nicht gerechtfertigt, den Vorteil der Anwendung der fraglichen Bestimmung den Steuerpflichtigen zu gewähren, die einen Fehler oder eine Nachlässigkeit auf Seiten der öffentlichen Behörde, die die Einkünfte schuldet, nachweisen können, und ihn
nicht denjenigen zu gewähren, die einen solchen Fehler oder eine solche Nachlässigkeit
nicht nachweisen können, wobei weder die einen noch die anderen i
n irgendeiner Weise dafür ...[+++] sorgen konnten, dass die Entschädigungen gestaffelt und schneller gezahlt würden.