In dieser Mitteilung wurde auf die schwierige Situation hingewiesen, die dadurch entstanden ist, dass sich die beiden
Gesetzgebungsorgane nicht auf eine schon früher vorgeschlagene Überarbeitun
g der Richtlinie[3] einigen konnten. Ferner wurden die Sozialpartner auf EU-Ebene aufgefordert, ihre Erfahrungen mit der derzeit geltenden Richtlinie zu schildern und anzugeben, welche Art von Arbeitszeitregelung auf EU-Ebene gebraucht wird, um die – sozialen, wirtschaftlichen, technologischen und demogr
...[+++]afischen – Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewältigen zu können.