Dies wäre jedoch anders, wenn ein Hyperlink es den Nutzern der Seite, auf der sich dieser Link befindet, ermöglichen würde, beschränkende Maßnahmen zu umgehen, die auf der Seite, auf der das geschützte Werk zu finden ist, getroffen wurden
, um den Zugang der Öffentlichkeit allein auf ihre Abonnenten zu beschränken, da in diesem Fall die U
rheberrechtsinhaber nicht die betreffenden Nutzer als potenzielles Publi
kum hätten erfassen wollen, als sie die ursprü ...[+++]ngliche Wiedergabe erlaubten.