Ferner vertritt er die Auffassung, dass eine Beschränkung des Anwendungsbereichs allein auf diejenigen Kleinstunternehmen, die Menschen beschäftigen, die gerade arbeitslos geworden sind usw., für die Finanzintermediären eine Belastung darstellen würde, was die Finanzkontrolle betrifft, und – noch wichtiger – ihre pot
entielle Kundschaft beschränken könnte, wozu noch das Risiko käme, dass lokale Kl
einstkreditanbieter nicht bereit sind, eine Partnerschaft mit der EIB oder anderen Finanzinstituten einzugehen, so dass
...[+++]die Initiative nur in geringem Umfang in Anspruch genommen würde.