2° um dem Inhaber des Jagdrechts
, dessen Waldgebiet nicht in direkter Verbindung zur Ebene steht, zu ermöglichen, eine Einfriedung zum Schutz der Kulturen anzubringen, insofern eine derartige Einfriedung entlang des angrenzenden Waldgebiets, das in direkter Verbindung zur Ebene steht, nicht besteht oder nicht unterhalten wird und falls er in der Ve
rgangenheit bereits aufgefordert wurde, sich finanziell an einer Wiedergutmachung von Kulturschäden zu beteiligen und er auf eigene Initiative dem D
...[+++]irektor den Beweis dafür geliefert hat.