Nicht erfasste Stoffe*: die Einfuhr dieser
Stoffe in die EU bzw. ihre Ausfuhr aus der EU kann verboten werden, sofern ausreichende Hinwei
se dafür vorliegen, dass sie für die Herstellung illegaler Drogen vorgesehen sind. Um auf neue Entwicklungen bei der Abzweigung von Drogenausgangs
stoffen rasch zu reagieren, können die EU-Länder, die zuständigen Behörden und die Europäische Kommission vorschlagen, einen nicht erfassten
Stoff in eine regelmäßig aktualisierte Liste nicht erfasster
Stoff ...[+++]e aufzunehmen.