Die Kommission ist bereit, jeden A
ntrag auf Schaffung neuer Gruppen, sei es durch Zusammenlegung oder Erweiterung , zu prüfen, sofern eine wirtschaftliche Komplementarität besteht, Unterschiede bei den für die verschiedenen Länder geltenden Präferen
zregelungen und die damit verbundene Gefahr der Zollumgehung berücksichtigt werden und
die erforderlichen Strukturen und Verfahren für die Verwaltungszusammenarbeit bei der Verwaltung un
...[+++]d Kontrolle des Ursprungs vorhanden sind.